Das Gesetzgebungsverfahren
Einleitung
- Höhere Heiz- und Tankpreise?
- Rezepte direkt auf der Krankenkassenkarte abrufen?
- Handyverträge innerhalb eines Monats kündigen?
- Gesetze Anfang diesen Jahres inkrafgetreten
- Letztes Jahr 107 Gesetze
Relevanz
- Grundlage des modernen Staates
- Gesetze greifen in alle Lebensbereiche ein
- Strafgebung, Wirtschaft, Bildung, usw.
- Sorgen für Ordnung
- Grundlage staatlichen Handelns
- Anlass
- Umsetzung politische Programme
- Wahlprogramme
- europäische Beschlüsse
- Anpassung an aktuelle soziale & wirtschaftliche Entwicklungen
- Für völkerrechtliche Verträge
- Mittel der Politik zur Gestaltung des Staates
- Neben Kontrolle der anderen Gewalten wichtigste & wirksamste Aufgabe der Judikative
Übergang
- Idee zum Gesetz dauert oft lange
- Wie in Nachrichten zu hören
- Komplexer Prozess
- An besondere Bedingungen angepasst
Titelfolie
- Wilkommen zum Vortrag
- Thema: Gesetzgebungsprozess
- Frage: Wie ensteht ein Gesetz?
Gliederung
- Allgemeines
- Anforderungen
- Gesetzliche Regelungen
- Akteure
- beteiligte Verfassungsorgane
- Phasen der Gesetzgebung
- von Initiative bis Veröffentlichung
- Zusammenfassung
Allgemeines
Anforderungen
- Welche Anforderungen muss das Verfahren erfüllen?
- Besondere Bedingungen in Deutschland
- Demokratisch
- Gewaltenteilung gewährleisten
- Trennung der Zuständigkeitsbereiche
- gegenseitige Überprüfung
- Föderalistisch
- Interessen von Bund & Länder berücksichtigen
- Zuständigkeitsbereiche abgrenzen
- Offen
- ermöglichen, dass Judikative Macht ausübt
- Egal welche Art von Gesetz
- Egal in welchem Lebensbereich es eingreift
Gesetzliche Regelungen
- Welche gesetzlichen Regelungen gelten hierfür?
- Allgemein in Artikel 70 – 82 des Grundgesetzes
- Konkrete Umsetzung in jeweiligen Geschäftsordnungen
- der beteiligten Verfassungsorgane
Akteure
- Wer ist am Verfahren beteiligt?
- Jeweilige Interessen und Aufgaben
Bundesregierung
- Möchte Wahlversprechen verwirklichen
- Vereint Bundesministerien unter sich
- Für Gesetzesentwurf relevant
Bundestag
- Vertretung des Bundes
- Hauptakteur bei Debatte & Abstimmung des Gesetzes
Bundesrat
- Vertretung der Länder
- auch Hauptakteur Abstimmung des Gesetzes
Fachausschüsse
- Vom Bundestag entsand
- Expertengruppen für jeweiliges Themenfeld
Vermittlungsausschuss
- Vermittlung zwischen Bund und Ländern
Bundespräsident
- Prüft als letzter
- Macht Gesetz gültig
Phasen der Gesetzgebung
- Grundsätzlich in 5 Phasen eingeteilt
- Initiative
- Beratung
- Abstimmung
- Beschluss
- Veröffentlichung
Initiative
- Initiativrecht von Verfassungsorganen
- Gesetzesentwurf vorlegen
- Neues Gesetz, Änderung, oder Außerkraftsetzung
- Bundesregierung, Bundestag, Bundesrat
- Gesetzesentwurf erarbeiten und formulieren
- Meist von Bundesregierung
- Meisten Ressourcen & Informationen
- Beauftragt ihre Ministerien zur Erarbeitung
- 98 der 107 Gesetze letzen Jahres
- Höchsten Erfolgschancen
- Bundesregierung gleiche Wahl wie Bundestagsabgeordnete
- Bundestag kann um Formulierungshilfe von der Bundesregierung bitten
- Bei Entwurf durch Bundesrat / Bundesregierung
- Esentwurf wird dem jeweils anderem Organ vorgestellt
- Dieses nimmt Stellung zum Gesetz
- Oft Änderungsvorschläge
- Zeigt auf, inwiefern Zuständigkeitsbereiche betroffen werden
- Wird beim Abstimmungsprozess relevant
- Bei Entwurf durch Bundestag direkt zur Debatte
- Währenddessen informelle politische Gespräche zwischen den Beschlussorganen
- Durchsetzung des Gesetzes reibungslos ermöglichen
Beratung des Bundestages
- Bundestagspräsident bringt Gesetzesentwurf ein
- Bundestag hält bis zu 3 Lesungen ab
Erste Lesung
- Debatte im Plenum
- Möglichkeit, Meinung darzulegen
- Entsenden eines / mehrerer zuständiger Fachausschüsse
Beratung der Fachausschüsse
- Bestehend aus Fachpolitikern des jeweiligen Themas der Parteien im Bundestag
- Prüfung, Beratung
- Anhörung von Sachverständigern
- Experten
- Wissenschaftler
- Verbände
- Meißt Änderung des Gesetzesvorschlags
- Gibt Bericht und Empfehlung ab
Zweite Lesung
- Abgeordenete berichten über Erfahrungen in Fachausschüssen
- Änderungsanträge
- Meißt von der Opposition
- Selten Erfolgreich
- Dienen eher zur öffentlichen Stellungsnahme
Dritte Lesung
- Bei Änderungsanträgen in der Zweiten Lesung meißt 2 Tagespäter
- damit Abgeordnete Änderungen nachvollziehen
- Erörterung grundsätzlicher Probleme
- Änderungen an Bestimmungen aus der Zweiten Lesung
- Reden an die Öffentlichkeit
Abstimmung mit dem Bundesrat
- Schlussabstimmung am Ende der dritten Lesung
- Gesetze, die Haushalt des Bundes betreffen
- Bedürfen Zustimmung der Bundesregierung
- Verfassungsändernde Gesetze
- Andere gesetze
- einfache Mehrheit
- Anteil der Stimmen überwiegt den der Gegenstimmen
- Bundestagspräsident übermittelt Gesetzesentwurf an Bundesrat
- Vorlegung, Befassung mit Fachausschüssen und Abstimmung im Bundesrat
Entgültiger Beschluss
- Bei Einstimmung kommt Gesetz direkt zustande
- Verfassungsändernde Gesetze
- Bei nichtübereinstimmung Einberufung des Vermittlungsausschusses
- Durch Bundesrat, Bundestag, oder Bundesregierung
- Bestehend as je 16 Vertretern des Bundestages und Bundesrates
- sind den Weisungen der Länder entbunden
- Versucht, Kompromiss zu ermitteln
- Änderung, Abbruch oder Beibehaltung des Gesetzesvorschlags
- Bei Kompromiss
- Zuerst dem Bundestag vorlegen
- Dann dem Bundesrat vorlegen
- Zustimmungsgesetze
- Werden in Ländern ausgeführt oder haben Auswirkungen auf deren Finanzen, oder bilden völkerrechtliche Verträge
- Benötigen Zustimmung des Bundesrats
- Gesetz scheitert bei keinem Kompromiss
- Verfassungsändernde Gesetze
- Benötigen 2/3 Merheit im Bundesrat & Bundestag
- Einspruchsgesetze
- Die übrigen Gesetze
- Bundesrat kann Einspruch erlegen
- Einspruch kann durch erneute Bundestagsabstimmung mit absoluter Mehrheit zurückgewiesen werden
- Bei zurückweisung des Bundesrates mit 2/3 Mehrheit muss Bundestag mit 2/3 überstimmen
Veröffentlichung
- Abschlussverfahren
- Urschrift des Gesetzes
- Unterschrift durch Bundesminister, beteiligte Fachminister und Bundeskanzler
- Weiterleitung an Bundespräsidenten
- gibt letzte erforderliche Unterschrift
- Verweigerung bei erheblichem Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit
- Öffentliche Verkündung im Bundesgesetzblatt
- Das Gesetz tritt am vorgegebenen Tag in Kraft
- Bei fehlender angabe 14 Tage nach Verkündung
- Gesetze, die längere Vorbereitung bedürfen, treten später in Kraft
- Wie die anfangs Erwähnten, die vor Anfang des Jahres festgelegt wurden
- Verbindlich
- Tritt erst durch vordefiniiert zeitliche Begrenzung bzw. innerhalb einer Überprüfungsfrist oder durch ein anderes Gesetz außer Kraft
Fazit
- Komplexes Verfahren
- Erfüllt Anforderungen
- offene föderale Demokratie
- Wartezeiten möglicherweise erforderlich
Schluss
- Ich danke für eure Aufmerksamkeit
- weitere Fragen
- gerne im Anschluss zum Vortrag stellen
Quellen
Einleitung
- Artikel vom ZDF
- Statistiken vom Bundestag
Hauptteil
- offizielle Seiten sehr informativ
- Bundeszentrale für politische Bildung
- Bundestag
- Bundesministerium für Justiz
- Wikipedia
- einzelne Zusatzinformationen
- Zusammenfassung
- deutsches Grundgesetz als Primärquelle
Erklärvideos
Bildquellen
Fragen